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DSGVO-Check: die drei Punkte, die am häufigsten kosten

Datenschutzverstöße auf Websites sind selten spektakulär. Teuer werden fast immer dieselben drei Dinge: eine Schriftart, die vom Server eines Dritten geladen wird, ein Analysedienst, der schon vor der Einwilligung startet, und ein Impressum, das niemand findet. Alle drei sind von außen nachweisbar — und alle drei sind an einem Nachmittag behoben.

Pflichten aus DSGVO und TDDDG: Informationspflichten, Datenübermittlung an Dritte, Einwilligung.

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Was wir prüfen

Diese 3 Kriterien beantworten wir allein mit Ihrer Domain — es wird nichts installiert und nichts verändert.

Externe Ressourcen: der Google-Fonts-Fall

Lädt Ihre Website eine Schriftart direkt von einem Server von Google nach, wird dabei die IP-Adresse Ihres Besuchers dorthin übertragen — ohne dessen Einwilligung und ohne dass er es merkt. Das Landgericht München I hat einem Betroffenen dafür Schadensersatz zugesprochen (Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20). Die Folge waren massenhafte Abmahnschreiben. Die Abhilfe ist unspektakulär: Schriften lokal einbinden. Dasselbe gilt für eingebettete Karten, Videos und Skripte von fremden Servern — wir listen Ihnen auf, welche Ihre Startseite tatsächlich aufruft.

Tracking ohne Einwilligung

§ 25 TDDDG verlangt eine Einwilligung, bevor Informationen auf dem Endgerät des Besuchers gespeichert oder ausgelesen werden. Das betrifft nicht nur Cookies, sondern jede vergleichbare Speicherung. Ein Einwilligungsbanner allein genügt dafür nicht: Entscheidend ist, ob der Dienst wirklich erst nach dem Klick startet. Genau das prüfen wir. Wir rufen Ihre Startseite wie ein Erstbesucher auf, der nichts angeklickt hat, und sehen nach, welche fremden Dienste sie dabei schon lädt. Häufige Ursache ist ein Analyse-Skript, das direkt im Theme eingebunden wurde und deshalb an der Einwilligungsverwaltung vorbeiläuft.

Zwei Grenzen dieser Prüfung nennen wir Ihnen offen. Ein Skript, das Ihr Einwilligungs-Werkzeug stillgelegt hat, zählen wir nicht als geladen, denn es lädt vor dem Klick nichts. Und wir führen die Skripte Ihrer Seite nicht aus: Einen Dienst, der erst aus einer nachgeladenen eigenen Datei heraus startet, sehen wir deshalb nicht. Ein bestandenes Kriterium heißt hier also „an dieser Stelle ist nichts zu sehen", nicht „rechtlich einwandfrei".

Impressum und Datenschutzerklärung

Beide müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein — in der Praxis heißt das: von jeder Seite aus verlinkt. Wir prüfen, ob die Verlinkung vorhanden ist. Den Inhalt bewerten wir ausdrücklich nicht: Ob Ihre Datenschutzerklärung alle Verarbeitungen zutreffend beschreibt, ist eine juristische Frage, keine technische. Diese Prüfung ist folglich kein Ersatz für Rechtsberatung und wir geben keine. Sie zeigt Ihnen, was ein Abmahner an Ihrer Website maschinell finden würde.

Warum diese Kategorie über das Siegel entscheidet

Sicherheit und Datenschutz sind automatisiert belastbar prüfbar: Eine Schrift wird von einem fremden Server geladen oder nicht, ein Tracker startet vor der Einwilligung oder nicht. Deshalb entscheiden beide Kategorien über das Tutador-Siegel. Wo eine automatische Prüfung nur einen Teil der Wahrheit sehen kann — etwa bei der Barrierefreiheit — läuft die Kategorie ausdrücklich als Vorschau mit und zählt weder für Siegel noch für die Note.

Weiter zur technischen Sicherheitsprüfung oder zum monatlichen Versicherungsnachweis.

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