Barrierefreiheit nach BFSG: was ein Test leisten kann
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Betroffen sind unter anderem Websites, über die Verbraucher Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder Produkte kaufen — also weit mehr als nur große Onlineshops. Prüfmaßstab ist die harmonisierte Norm EN 301 549, die im Kern auf WCAG 2.1 Stufe AA verweist.
Bevor Sie weiterlesen, die wichtigste Aussage dieser Seite: Ein automatischer Test kann Ihnen keine Barrierefreiheit bescheinigen.
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Kostenlosen Scan startenAutomatische Tests erfassen 30 bis 40 Prozent
Maschinell prüfbar ist, was eindeutig entscheidbar ist: ob ein Bild überhaupt eine Alternativbeschreibung hat, ob die Seitensprache angegeben ist, ob ein Formularfeld beschriftet ist. Nicht maschinell prüfbar ist, ob die Beschreibung das Bild zutreffend wiedergibt, ob die Reihenfolge beim Durchtabben sinnvoll ist, ob ein Screenreader den Bestellvorgang verständlich vorliest. Deshalb decken automatische Tests branchenübergreifend nur etwa 30 bis 40 Prozent der WCAG-Anforderungen ab. Wer Ihnen ein Werkzeug verkauft, das „BFSG-Konformität“ per Knopfdruck feststellt, verspricht mehr, als eine Maschine leisten kann.
Die restlichen 60 bis 70 Prozent erfordern eine manuelle Prüfung: Bedienung ausschließlich mit der Tastatur, Test mit einem Screenreader, Bewertung von Kontrasten in tatsächlichen Zuständen, Prüfung der Verständlichkeit. Das leistet nur ein Mensch — und dafür gibt es spezialisierte Prüfstellen.
Was wir prüfen
Wir beschränken uns bewusst auf das, was maschinell belastbar ist. Diese 2 Kriterien beantworten wir allein mit Ihrer Domain:
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Barrierefreiheitserklärung
Wir suchen auf Ihrer Startseite einen Link zur Erklärung über den Stand der Barrierefreiheit. Betroffene Anbieter müssen sie seit Juni 2025 nach dem BFSG bereitstellen.
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Technische Grundlagen der Barrierefreiheit
Wir prüfen maschinell erfassbare Punkte nach WCAG 2.1 AA: Sprachangabe, Seitentitel, Bildbeschreibungen, Feldbeschriftungen und Überschriften. Kontraste und Tastaturbedienung bleiben offen.
Warum die Kategorie als Vorschau läuft
Barrierefreiheit ist bei uns als Vorschau gekennzeichnet: Die Ergebnisse zählen weder für das Tutador-Siegel noch für Ihre Note. Das ist kein Versäumnis, sondern die einzige ehrliche Konsequenz aus dem Vorstehenden. Ein Siegel, das auf einer Teilprüfung beruht, wäre eine Aussage, die die Prüfung nicht hergibt — und damit wettbewerbsrechtlich angreifbar. Über das Siegel entscheiden nur Sicherheit und Datenschutz, wo eine automatische Prüfung eindeutige Antworten liefert.
Wofür die Prüfung trotzdem gut ist
Die maschinell erfassbaren Punkte sind nicht die schwierigen, aber sie sind die häufigsten. Eine fehlende Sprachangabe lässt jeden Screenreader den deutschen Text englisch aussprechen. Ein Bild ohne Beschreibung ist für blinde Nutzer schlicht nicht vorhanden. Ein Formularfeld ohne Beschriftung ist nicht sicher ausfüllbar. Diese Fehler sind meist in Minuten behoben — und sie täglich im Blick zu behalten verhindert, dass ein Relaunch oder ein neues Plugin mühsam erreichte Barrierefreiheit stillschweigend wieder zerstört.
Nehmen Sie unser Ergebnis daher als Ausgangspunkt und als Regressionsschutz, nicht als Nachweis. Für die Barrierefreiheitserklärung, die das BFSG verlangt, brauchen Sie eine Aussage über den tatsächlichen Stand — die kann nur eine manuelle Prüfung liefern. Wir prüfen lediglich, ob die Erklärung von Ihrer Startseite aus erreichbar ist.
Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang das BFSG für Ihr Angebot gilt — etwa die Ausnahme für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen — klären Sie bitte fachlich.