TUTADOR Website prüfen Prüfen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltungsbereich und Rechtsgrundlage

Diese Erklärung gilt für die Website und den Dienst tutador.de — die tägliche Sicherheitsprüfung von Websites samt Prüfsiegel und Versicherungsnachweis, einschließlich des Kundenportals. Maßstab sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Anforderungen der WCAG 2.1, Stufe AA.

Warum wir das freiwillig tun

Als Kleinstunternehmen — weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz — sind wir von den Pflichten des BFSG für Dienstleistungen ausgenommen. Wir halten die Anforderungen der WCAG 2.1 AA trotzdem ein und legen hier offen, wie weit wir dabei sind. Der Grund ist schlicht: Wir vergeben selbst Barrierefreiheits-Noten für fremde Websites. Eine eigene Seite, die daran scheitert, wäre unglaubwürdig — unabhängig davon, ob ein Gesetz sie dazu zwingt.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist mit den Anforderungen teilweise vereinbar. Grundlage ist eine Selbstbewertung — kein externes Audit; genau darum steht hier „teilweise" und nicht mehr.

Umgesetzt und laufend geprüft sind unter anderem: ausreichende Farbkontraste nach WCAG 2.1 AA (maschinell getestet, auch für die Notenanzeige), sichtbare Tastaturfokus-Markierungen, Sprachangabe, aussagekräftige Seitentitel, beschriftete Formularfelder, Textalternativen für Grafiken und eine Überschriften-Gliederung. Bewegte Elemente respektieren die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren"; sämtliche Inhalte sind auch ohne JavaScript lesbar. Die Website lädt keine externen Ressourcen und verwendet keine Captchas.

Wie wir prüfen

Zwei Verfahren, beide mit ihren Grenzen:

Was das nicht heißt: Automatische Prüfungen erfassen erfahrungsgemäß nur 30 bis 40 Prozent der WCAG-Anforderungen. „Alle Prüfungen grün" bedeutet, dass kein maschinell prüfbarer Verstoß vorliegt — nicht, dass die Seite Stufe AA vollständig erfüllt. Eine Prüfung mit einem echten Screenreader durch einen Menschen steht noch aus.

Nicht barrierefreie Inhalte

Barriere gefunden? Sagen Sie es uns.

Wenn Ihnen ein Hindernis auffällt, melden Sie es bitte an info@nolte.pro (Betreff „Barrierefreiheit"). Wir antworten innerhalb von zwei Wochen — in der Regel deutlich schneller.

Sie erreichen uns auch ohne E-Mail: postalisch an die im Impressum genannte Anschrift. Ein reiner E-Mail-Weg wäre für Menschen, die E-Mail nicht nutzen können, selbst eine Barriere.

Durchsetzungsverfahren

Erhalten Sie auf eine Meldung keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden — die für das BFSG zuständige zentrale Behörde.

Diese Erklärung wurde am 28.07.2026 erstellt und wird bei wesentlichen Änderungen der Website überprüft. Zuletzt inhaltlich berichtigt am 02.09.2026: Die Beschreibung der maschinellen Prüfung sprach von „allen anmeldefreien Seiten"; tatsächlich übersprang das Prüftor jede Seite mit Adressparameter. Seitdem ruft es auch diese Seiten mit Testdaten auf, und der Text oben sagt genau das. Am 13.08.2026 haben wir die Angabe zur Bewegung auf der Startseite berichtigt, die eine Animation ohne Anhalte-Möglichkeit nannte; es sind sechs, und es gibt einen Knopf dafür. Am selben Tag kamen die Kleinstunternehmen-Ausnahme, die freiwillige Selbstverpflichtung, die Beschreibung des Prüfverfahrens samt seiner Grenze, der postalische Rückmeldeweg und zwei bislang ungenannte Einschränkungen hinzu. Am 06.08.2026 haben wir die Angaben zu den PDF-Berichten ergänzt.