Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich und Rechtsgrundlage
Diese Erklärung gilt für die Website und den Dienst tutador.de — die tägliche Sicherheitsprüfung von Websites samt Prüfsiegel und Versicherungsnachweis, einschließlich des Kundenportals. Maßstab sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Anforderungen der WCAG 2.1, Stufe AA.
Warum wir das freiwillig tun
Als Kleinstunternehmen — weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz — sind wir von den Pflichten des BFSG für Dienstleistungen ausgenommen. Wir halten die Anforderungen der WCAG 2.1 AA trotzdem ein und legen hier offen, wie weit wir dabei sind. Der Grund ist schlicht: Wir vergeben selbst Barrierefreiheits-Noten für fremde Websites. Eine eigene Seite, die daran scheitert, wäre unglaubwürdig — unabhängig davon, ob ein Gesetz sie dazu zwingt.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den Anforderungen teilweise vereinbar. Grundlage ist eine Selbstbewertung — kein externes Audit; genau darum steht hier „teilweise" und nicht mehr.
Umgesetzt und laufend geprüft sind unter anderem: ausreichende Farbkontraste nach WCAG 2.1 AA (maschinell getestet, auch für die Notenanzeige), sichtbare Tastaturfokus-Markierungen, Sprachangabe, aussagekräftige Seitentitel, beschriftete Formularfelder, Textalternativen für Grafiken und eine Überschriften-Gliederung. Bewegte Elemente respektieren die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren"; sämtliche Inhalte sind auch ohne JavaScript lesbar. Die Website lädt keine externen Ressourcen und verwendet keine Captchas.
Wie wir prüfen
Zwei Verfahren, beide mit ihren Grenzen:
- Bei jeder Auslieferung maschinell. Der Bau bricht ab, wenn ein Farbpaar seine Kontrastschwelle verfehlt oder wenn auf einer öffentlichen Seite die Hauptüberschrift fehlt, die Überschriftenfolge springt, ein Bild ohne Textalternative steht, ein Formularfeld ohne Beschriftung bleibt, eine Kennung doppelt vergeben ist, ein Bedienelement keinen Namen trägt oder das Vergrößern gesperrt wäre. Das läuft über jede anmeldefreie Seite: feste Seiten unter ihrer Adresse, Seiten mit Adressparameter (die öffentliche Prüfseite in allen drei Zuständen, jeder Wissensbeitrag, die Seiten zur Passwort-Rücksetzung und zur E-Mail-Bestätigung) über Beispielaufrufe mit Testdaten. Eine neue Seite, die dem Tor fehlt, lässt den Bau abbrechen.
- Von Hand im Browser. Fokus-Sichtbarkeit, Tastaturbedienung und das Verhalten bei 320 Pixel Breite lassen sich nicht automatisch belegen; sie werden gemessen und protokolliert.
Was das nicht heißt: Automatische Prüfungen erfassen erfahrungsgemäß nur 30 bis 40 Prozent der WCAG-Anforderungen. „Alle Prüfungen grün" bedeutet, dass kein maschinell prüfbarer Verstoß vorliegt — nicht, dass die Seite Stufe AA vollständig erfüllt. Eine Prüfung mit einem echten Screenreader durch einen Menschen steht noch aus.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Die PDF-Berichte (Versicherungsnachweis, Rechnungen) sind derzeit keine getaggten, barrierefreien PDFs. Eine gleichwertige HTML-Fassung gibt es bislang nicht: Das Portal zeigt zu jeder Rechnung Nummer, Datum, Leistung und Bruttobetrag, die vollständigen Berichts- und Rechnungsinhalte stehen nur im PDF. Wenn Sie diese Inhalte in zugänglicher Form benötigen, schreiben Sie uns an die unten genannte Adresse — wir senden sie Ihnen in Textform zu.
- Eine vollständige Prüfung der Tastaturbedienung aller Portalabläufe durch Nutzerinnen und Nutzer von Hilfstechnologien steht noch aus.
- Auf der Startseite laufen sechs dauerhaft wiederholte Bewegungen: das Kriterien-Laufband, zwei kreisende Ringe am Siegel-Emblem, ein pulsierender Punkt in der Protokollleiste, der blinkende Cursor am Eingabefeld und der leichte Puls an der Siegelkarte. Alle sechs lassen sich mit dem Knopf „Bewegung anhalten" im Laufband stoppen — mit der Maus wie mit der Tastatur; die Wahl bleibt beim nächsten Besuch erhalten. Wer die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren" gesetzt hat, sieht sie von vornherein nicht. Ohne JavaScript bewegt sich nichts. Damit ist WCAG 2.2.2 erfüllt; wir führen die Bewegung hier trotzdem auf, weil sie ohne Zutun startet.
- Abschnitte der Startseite blenden sich beim Scrollen ein. Ob der Tastaturfokus dabei in einen noch nicht eingeblendeten Bereich springen kann, ist noch nicht abschließend geprüft.
Barriere gefunden? Sagen Sie es uns.
Wenn Ihnen ein Hindernis auffällt, melden Sie es bitte an info@nolte.pro (Betreff „Barrierefreiheit"). Wir antworten innerhalb von zwei Wochen — in der Regel deutlich schneller.
Sie erreichen uns auch ohne E-Mail: postalisch an die im Impressum genannte Anschrift. Ein reiner E-Mail-Weg wäre für Menschen, die E-Mail nicht nutzen können, selbst eine Barriere.
Durchsetzungsverfahren
Erhalten Sie auf eine Meldung keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden — die für das BFSG zuständige zentrale Behörde.
Diese Erklärung wurde am 28.07.2026 erstellt und wird bei wesentlichen Änderungen der Website überprüft. Zuletzt inhaltlich berichtigt am 02.09.2026: Die Beschreibung der maschinellen Prüfung sprach von „allen anmeldefreien Seiten"; tatsächlich übersprang das Prüftor jede Seite mit Adressparameter. Seitdem ruft es auch diese Seiten mit Testdaten auf, und der Text oben sagt genau das. Am 13.08.2026 haben wir die Angabe zur Bewegung auf der Startseite berichtigt, die eine Animation ohne Anhalte-Möglichkeit nannte; es sind sechs, und es gibt einen Knopf dafür. Am selben Tag kamen die Kleinstunternehmen-Ausnahme, die freiwillige Selbstverpflichtung, die Beschreibung des Prüfverfahrens samt seiner Grenze, der postalische Rückmeldeweg und zwei bislang ungenannte Einschränkungen hinzu. Am 06.08.2026 haben wir die Angaben zu den PDF-Berichten ergänzt.